MdB Andreas Schwarz: Unkonventionelles Fracking wird verboten - Erdgasförderung nur mit hohen Umweltstandards

Veröffentlicht am 23.06.2016 in Umwelt

Unkonventionelles Fracking wird verboten. Fracking zu Forschungszwecken ist nur nach Zustimmung der Länder möglich. Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauberer.

Das sind die wesentlichen Punkte, die jetzt von den Koalitionsfraktionen beschlossen wurden. Am Freitag kann das Gesetz zur Regulierung von Fracking im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. „Das ist ein großer Erfolg. Die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers müssen absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben. Diese Prämisse werden wir jetzt umsetzen“, erklärte der Bamberger Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz (SPD).

Der öffentlichen Wasserversorgung habe man daher besonders hohen Stellenwert beigemessen: In allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten soll Fracking jeglicher Art verboten werden.

„Das eingebrachte Gesetz schafft Rechtssicherheit sowohl für die Unternehmen als auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, stellte Schwarz klar. Bereits seit den sechziger Jahren würde konventionelles Fracking etwa zur Wassergewinnung betrieben, allerdings mit erheblichen Regelungslücken. Nun seien sämtliche Umweltstandards erheblich verbessert worden.

Parlament hat das letzte Wort

Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen und ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen, und das nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. Am Ende einer erfolgreichen wissenschaftlichen Erforschung hat nun der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Die automatische kommerzielle Ausbeutung nach erfolgreicher wissenschaftlicher Bohrung, wie sie bisher möglich war, ist mit dem neuen Gesetz vom Tisch. Somit wird es das unkonventionelle Fracking, bei dem Erdgas durch den Einsatz von Chemikalien aus Schiefergestein gelöst wird, in Deutschland praktisch nicht geben.

„Die Mitwirkung des Parlaments als demokratisch legitimiertes Organ war unserer Fraktion wichtig, Expertenkommissionen stehen dem Parlament lediglich beratend zur Seite, die Entscheidung über unkonventionelles Fracking zu wissenschaftlichen Zwecken fällt aber der Bundestag. Ich bin froh, dass wir hier das letzte Wort haben“, so Schwarz. „Der schädlichen Form des Frackings ist ein Riegel vorgeschoben, die weniger schädliche, bereits seit Jahren praktizierte Form, wird strenger geregelt“, resümiert Schwarz.

 

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